Impfaktion: Ruderer gehen mit gutem Beispiel voran | 15.12. nochmals Gelegenheit
Sport hält gesund. Als Breitensportler wissen wir das. Dankenswerterweise hat unser Vorstandsmitglied Dr. med. Michael Bedö das Motto ausgeweitet und für die Mitglieder des Kitzinger Rudervereins von 1897 eine Impfaktion organisiert.
Um unseren geliebten Sport weiterhin bei bester Gesundheit ausüben zu können, ist es wichtig, sich selbst zu schützen - und damit auch Verantwortung für die Nächsten und die Allgemeinheit zu übernehmen.
Wir freuen uns daher, dass sich Michael angesichts reger Nachfrage bereit erklärt hat, einen weiteren "KRV-Impftermin" am Mittwoch, den 15. Dezember 2021 zu organisieren. Für KRV-Mitglieder besteht ab 20:45 Uhr in der Gartenlaube die Möglichkeit einer Impfung. Bitte Impfpass und Krankenkassenkarte mitnehmen.
Hinweise: Eine Auffrischungsimpfung wird von der Stiko nach 6 Monaten empfohlen und ist nach 5 Monaten möglich. Über den am 15. Dezember zur Verfügung stehenden Impfstoff (Biontech oder Moderna) kann keine verlässliche Aussage getroffen werden. Beides sind nach aktuellen Studien hochwirksame Vaczine, die insbesondere vor den Folgen schwerer Krankheitsverläufe schützen.
Laut aktuell gültiger 15. BayIfSMV ist der Trainingsbetrieb im Kraftraum lediglich für (vollständig) Geimpfte und Genesene bei gleichzeitiger Vorlage eines negativen PCR- (48h) oder Antigentests (24h aus Teststrecke oder unter Aufsicht vorm Training) möglich.
Wir trauern um Bernd Löffler
Anpassung Hygiene Plan Kitzinger Ruderverein ab 26.11.2021 2Gplus Regel – aktueller Sportbetrieb
Entsprechend der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 24.11.2021 und Eintritt der Stufe „Rot“ der Bayerischen Krankenhaus-Ampel seit dem 09.11.21 werden im Kitzinger Ruderverein die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen angepasst:
Ab dem 26.11.2021 gilt für den gesamten organisierten Sport in Bayern die 2Gplus Regel. Organisierter Sport bleibt weiterhin erlaubt, solange die Corona Inzidenz unter 1.000 ist. (Gesamtvorschrift gilt bis 15.12.2021).
Im Falle einer Landkreis-Inzidenz über 1.000, muss die Sportanlage komplett geschlossen werden (sog. Hotspot-Lockdown).
Die Nutzung des Vereinsgeländes ist entsprechend der staatlichen Verordnung nur noch unter Einhaltung der sog. 2Gplus Regel gestattet.
2Gplus: Geimpft, Genesen und zusätzlich Getestet (PCR-, POC-Schnelltest bzw. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht).
Zutritt haben ferner weiterhin (Ausnahme von der Testpflicht):
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Bootshausreinigung und Herbstabend 2021
"Winter is coming". Stimmt. Für uns heißt das vor allem: Reine machen, bevor's in den nächsten Wochen vornehmlich auf die Ergometer geht. Mit einer kleinen Zahl umso motivierterer Helfer wurde am Wochenende in und um die Bootshalle gekehrt und aufgeräumt. Im Anschluss versammelten sich am Spätnachmittag einige Mitglieder zum herblichen Plausch unter freiem Himmel stimmungsvoll um Feuerschalen im Garten des Ruderheims. Geselligkeit geht eben auch - natürlich coronakonform - wenn der Winter kommt!